Anleinpflicht für Hunde (befristeter Leinenzwang)

In der Zeit vom 01. April bis zum 15. Juli 2023 (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) müssen Hunde an der Leine geführt werden. Hundebesitzer sollten in dieser Zeit ihre Hunde nur noch angeleint in der freien Landschaft führen. Zum Schutz freilebender Wildtiere werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde auch im innerstädtischen Bereich (Parks und Grünanlagen) nicht„Anleinpflicht für Hunde (befristeter Leinenzwang)“ weiterlesen

Niedersächsisches Hundegesetz

Informationen zum Niedersächsischen Hundegesetz Zweck des Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind. eine Haftpflichtversicherung ist für alle Hunde Pflicht (01.07.2011) die Kennzeichnung eines Hundes ist gesetzlich vorgeschrieben (01.07.2011) die Meldung an das Zentralregister („Hunderegister Niedersachsen“) ist Pflicht (01.07.2013)„Niedersächsisches Hundegesetz“ weiterlesen

Kastrations- und Kennzeichnungspflicht

Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Stadt Wildeshausen, die sich außerhalb der Wohnungen ihrer Halter frei bewegen. Die Regelung betrifft Katzen und Kater ab einem Alter von 5 Monaten.Die Verordnung ist am Tag nach ihrer Bekanntmachung, dem 23.06.2011, in Kraft getreten. Quelle:Verordnungen der Stadt Wildeshausen(www.wildeshausen.de/fuer-buerger/ortsrecht/verordnungen)