Informationen zum Niedersächsischen Hundegesetz
Zweck des Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind.
- eine Haftpflichtversicherung ist für alle Hunde Pflicht (01.07.2011)
- die Kennzeichnung eines Hundes ist gesetzlich vorgeschrieben (01.07.2011)
- die Meldung an das Zentralregister („Hunderegister Niedersachsen“) ist Pflicht (01.07.2013)
- wer einen Hund hält muss nachweislich die dafür erforderliche Sachkunde besitzen (01.07.2013)
Das Niedersächsische Hundegesetz ist am 01. Juli 2011 in Kraft getreten.
Quelle:
Service-Information der Tierärztekammer Niedersachsen
(www.tknds.de)