Niedersächsisches Hundegesetz

Informationen zum Niedersächsischen Hundegesetz

Zweck des Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind.

  • eine Haftpflichtversicherung ist für alle Hunde Pflicht (01.07.2011)
  • die Kennzeichnung eines Hundes ist gesetzlich vorgeschrieben (01.07.2011)
  • die Meldung an das Zentralregister („Hunderegister Niedersachsen“) ist Pflicht (01.07.2013)
  • wer einen Hund hält muss nachweislich die dafür erforderliche Sachkunde besitzen (01.07.2013)

Das Niedersächsische Hundegesetz ist am 01. Juli 2011 in Kraft getreten.

Quelle:
Service-Information der Tierärztekammer Niedersachsen
(www.tknds.de)