Anleinpflicht für Hunde (befristeter Leinenzwang)

In der Zeit vom 01. April bis zum 15. Juli 2023 (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) müssen Hunde an der Leine geführt werden. Hundebesitzer sollten in dieser Zeit ihre Hunde nur noch angeleint in der freien Landschaft führen. Zum Schutz freilebender Wildtiere werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde auch im innerstädtischen Bereich (Parks und Grünanlagen) nicht frei laufen zu lassen.

Quelle:
Mit dem Hund in der freien Landschaft.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz